1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und vorvertraglichen Schuldverhältnisse zwischen Yatin Arora, Ottheinrichweg 2, 69181 Leimen, Deutschland, als Betreiber von ImmerRuf (nachfolgend „ImmerRuf“, „wir“) und dem Kunden über die Bereitstellung und Nutzung des KI-gestützten Telefon- und Sprachassistenten ImmerRuf nebst zugehöriger Software, Schnittstellen, Dashboards und Dienste (nachfolgend „Dienst“).
Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Er richtet sich nicht an Verbraucher. Mit der Buchung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder die Leistung vorbehaltlos erbringen, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Begriffsbestimmungen
„KI“ bezeichnet automatisierte, auf maschinellem Lernen und großen Sprachmodellen beruhende Verfahren. „Anruf“ bezeichnet jede eingehende oder ausgehende Sprachverbindung, die der Dienst bearbeitet. „Inhalte“ bezeichnen alle vom Kunden bereitgestellten oder vom Dienst im Auftrag des Kunden verarbeiteten Daten, Ansagen, Skripte, Wissensdatenbanken und Konfigurationen. „Anrufer“ bezeichnet jede dritte Person, die mit dem Dienst kommuniziert.
3. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
ImmerRuf stellt einen cloudbasierten, automatisierten Sprachassistenten bereit, der eingehende Anrufe entgegennimmt, Gespräche führt, Informationen erteilt, Anliegen erfasst, Termine in einen verbundenen Kalender einträgt und Gesprächsdaten protokolliert. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils gebuchten Leistungsbeschreibung bzw. dem gewählten Tarif.
ImmerRuf schuldet die Bereitstellung des Dienstes als Mittel (Bemühen), nicht einen bestimmten Erfolg. Es wird insbesondere kein bestimmtes Anrufergebnis, kein Geschäftsabschluss, keine Buchungsquote, keine Kundenzufriedenheit und kein wirtschaftlicher Erfolg geschuldet oder zugesichert.
ImmerRuf ist berechtigt, den Dienst weiterzuentwickeln, Funktionen zu ändern, zu ergänzen oder einzustellen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und der vertragliche Kernzweck gewahrt bleibt.
4. Ausdrücklicher Hinweis zur Funktionsweise künstlicher Intelligenz
Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis und akzeptiert, dass der Dienst auf künstlicher Intelligenz beruht und naturgemäß fehlerbehaftet ist. KI-Sprachsysteme arbeiten probabilistisch; sie können Eingaben falsch verstehen, Sachverhalte falsch interpretieren, unzutreffende, unvollständige oder erfundene Informationen ausgeben („Halluzinationen“), Tonfall und Absicht falsch einschätzen und unvorhersehbar reagieren.
Der Dienst trifft keine rechtlich verbindlichen Erklärungen im Namen des Kunden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Äußerungen des Dienstes gegenüber Anrufern stellen unverbindliche Auskünfte dar. Der Kunde ist verpflichtet, geschäftskritische Ergebnisse (insbesondere Termine, Zusagen, Preise und erfasste Daten) eigenständig zu prüfen und zu bestätigen.
Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, welche Informationen, Skripte, Preise, Zusagen und Wissensinhalte er dem Dienst zur Verfügung stellt. Für inhaltliche Fehler, die auf unrichtigen, veralteten oder unvollständigen Vorgaben des Kunden beruhen, haftet ausschließlich der Kunde.
5. Vertragsschluss, Annahme der Bedingungen und Versionierung
Ein Vertrag kommt durch Buchung des Kunden und Annahme durch ImmerRuf, spätestens mit Bereitstellung des Dienstes, zustande. Test-, Demo- oder kostenlose Versionen werden „wie besehen“ und ohne jede Gewährleistung bereitgestellt; eine Haftung für Test- und Demoversionen ist, soweit gesetzlich zulässig, vollständig ausgeschlossen. ImmerRuf kann Testzugänge jederzeit ohne Angabe von Gründen beschränken oder beenden.
Es gilt ausschließlich die zum Zeitpunkt der Buchung in Kraft befindliche, mit Versionsnummer, Gültigkeitsdatum und Dokumentennummer gekennzeichnete Fassung dieser AGB. Jede Fassung wird von ImmerRuf mit Versionsnummer und Datum revisionssicher archiviert und auf Verlangen in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung zur Verfügung gestellt.
Mit der Buchung und/oder der Nutzung des Dienstes bestätigt der Kunde ausdrücklich, die jeweils gültige Fassung dieser AGB vor Vertragsschluss zur Kenntnis genommen, verstanden und akzeptiert zu haben. ImmerRuf ist berechtigt, die Annahme einschließlich Zeitpunkt, gewählter Fassung und verwendeter Identifikationsmerkmale zu Nachweiszwecken zu dokumentieren und aufzubewahren.
Der Kunde kann sich nicht darauf berufen, dass eine andere als die dokumentierte Fassung gegolten habe, dass er die Bedingungen nicht gekannt oder nicht akzeptiert habe oder dass die Bedingungen nach Vertragsschluss einseitig oder unbemerkt verändert worden seien. Maßgeblich und allein beweisbildend ist die von ImmerRuf archivierte Fassung mit der bei Vertragsschluss gültigen Versionsnummer. Spätere Änderungen gelten ausschließlich nach Maßgabe von Abschnitt 23.
6. Einrichtung, Onboarding und Mitwirkungspflichten
Der Kunde stellt rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form alle Informationen, Zugänge, Rufnummern, Kalenderfreigaben, Skripte und Inhalte bereit, die für die Einrichtung und den Betrieb erforderlich sind. Verzögerungen oder Fehler, die auf unzureichender Mitwirkung beruhen, gehen zu Lasten des Kunden.
Der Kunde ist verpflichtet, die Konfiguration des Dienstes vor und während des Produktivbetriebs zu prüfen, Testanrufe durchzuführen und die Richtigkeit von Ansagen, Terminregeln, Öffnungszeiten, Weiterleitungen und hinterlegten Informationen sicherzustellen. Der Kunde überwacht den laufenden Betrieb in zumutbarem Umfang und meldet erkennbare Fehlfunktionen unverzüglich.
Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und ist für sämtliche Aktivitäten verantwortlich, die über sein Konto erfolgen.
7. Rechtmäßige Nutzung und Pflichten des Kunden
Der Kunde nutzt den Dienst ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze. Er stellt insbesondere sicher, dass der Einsatz des Dienstes mit dem Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG), dem Telekommunikationsrecht (TKG/TTDSG), dem Wettbewerbsrecht (UWG), dem Verbraucherschutzrecht sowie etwaigen berufs- und branchenspezifischen Vorgaben vereinbar ist.
Der Kunde unterlässt jeden rechtswidrigen, irreführenden, belästigenden, betrügerischen oder unlauteren Einsatz des Dienstes. Unzulässig sind insbesondere unerlaubte Telefonwerbung und unaufgeforderte Anrufe ohne erforderliche Einwilligung, das Vortäuschen von Tatsachen, die Verbreitung rechtswidriger Inhalte sowie jede Nutzung, die Rechte Dritter verletzt.
Der Kunde ist verpflichtet, Anrufer in der gesetzlich gebotenen Weise darüber zu informieren, dass sie mit einem automatisierten KI-System sprechen, soweit eine solche Informationspflicht besteht oder entsteht.
8. Anrufaufzeichnung, Transkription und Einwilligungen
Soweit der Dienst Gespräche aufzeichnet, transkribiert oder auswertet, ist allein der Kunde Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung gegenüber den Anrufern. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche erforderlichen Einwilligungen einzuholen, die gesetzlich vorgeschriebenen Ansagen und Hinweise sicherzustellen und Betroffenenrechte zu erfüllen. ImmerRuf haftet nicht für Verstöße, die darauf beruhen, dass der Kunde diese Pflichten nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig erfüllt.
9. Keine Eignung für Notfälle und kritische Kommunikation
Der Dienst ist ausdrücklich nicht für Notrufe, Notfälle oder zeitkritische, sicherheitsrelevante, medizinische, rechtliche oder finanzielle Kommunikation bestimmt und darf hierfür nicht eingesetzt oder beworben werden. Der Dienst ersetzt keine Notrufnummer (z. B. 112/110) und keine fachkundige Beratung.
Der Kunde stellt sicher, dass Anrufer in Notfällen unverzüglich an geeignete menschliche oder behördliche Stellen verwiesen werden, und weist Anrufer hierauf in geeigneter Weise hin. Eine Haftung von ImmerRuf für Schäden, die daraus entstehen, dass der Dienst entgegen dieser Bestimmung für Notfälle oder kritische Kommunikation genutzt wurde, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
10. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
ImmerRuf räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung des Dienstes im vertraglich vereinbarten Umfang ein. Alle Rechte an Software, Modellen, Technologie, Marken und Dokumentation verbleiben bei ImmerRuf bzw. deren Lizenzgebern. Der Kunde wird den Dienst nicht zurückentwickeln, vervielfältigen, vermieten oder Dritten zugänglich machen, soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt.
11. Preise, Zahlung, Verzug und Preisanpassung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise des jeweils gewählten Tarifs, gegebenenfalls zuzüglich einer einmaligen Einrichtungsgebühr sowie der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Jeder Tarif umfasst ein bestimmtes Inklusivkontingent an Anrufminuten; nach Verbrauch dieses Kontingents enden Anrufe am Limit. Es werden keine Minutenpreise oder nutzungsabhängigen Entgelte für zusätzliche Anrufminuten berechnet; für mehr Minuten kann jederzeit ein größerer Tarif gewählt werden. Etwaige Drittanbieterkosten trägt der Kunde nach tatsächlichem Anfall.
Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit nach, befindet er sich ohne weitere Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB). Ab Eintritt des Verzuges ist ImmerRuf berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB (derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) zu verlangen. Zusätzlich wird die gesetzliche Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von EUR 40,00 je Verzugsfall fällig, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.
ImmerRuf ist berechtigt, den Dienst nach schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von sieben (7) Tagen vollständig zu sperren, solange der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug ist. Die Sperrung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung; während der Sperrzeit laufende Entgelte werden weiterhin geschuldet. ImmerRuf ist ferner berechtigt, rückständige Forderungen einschließlich aller aufgelaufenen Zinsen, Kosten und Pauschalen außerordentlich zu kündigen und sofort in voller Höhe fälligzustellen.
ImmerRuf ist berechtigt, offene Forderungen jederzeit an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt zu übergeben. Alle dadurch entstehenden Kosten — einschließlich Inkassogebühren, Gerichtskosten und außergerichtlicher wie gerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren nach RVG — trägt der Kunde, soweit er den Verzug zu vertreten hat. Der Kunde verzichtet ausdrücklich darauf, ausstehende Zahlungen mit bestrittenen Forderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Offene Beträge bleiben nach Vertragsende vollumfänglich forderbar und verjähren nach den gesetzlichen Fristen.
ImmerRuf ist berechtigt, die Preise nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen, wenn und soweit sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten ändern. Maßgebliche Kostenfaktoren sind insbesondere Personal- und Lohnkosten, Kosten für Telefonie-, Netz-, Sprach-, KI-Modell-, Hosting- und Kalenderdienste sowie sonstige Drittanbieterkosten, Energiekosten sowie gesetzliche Abgaben, Steuern und Umlagen. Eine Preiserhöhung kommt nur in Betracht, soweit die Erhöhung einzelner Kostenfaktoren nicht durch rückläufige andere Kostenfaktoren ausgeglichen wird; sinken die maßgeblichen Gesamtkosten, ist ImmerRuf verpflichtet, die Preise entsprechend zu senken. Anpassungen erfolgen nur zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums und werden dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen im Voraus in Textform unter Angabe von Umfang, Grund und Zeitpunkt mitgeteilt.
Bei einer Anpassung der Preise, des Abrechnungsmodells oder des Leistungsumfangs zum Nachteil des Kunden steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu; er kann den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassung kündigen. Auf das Sonderkündigungsrecht, die einzuhaltende Frist und die nachstehende Annahmefiktion wird ImmerRuf in der Änderungsmitteilung gesondert und in hervorgehobener Form hinweisen. Kündigt der Kunde nicht fristgerecht und nutzt er den Dienst nach Inkrafttreten weiter, gelten die geänderten Preise und Bedingungen als angenommen.
Eine nach diesen AGB wirksam vorgenommene Anpassung von Preisen, Abrechnungsmodell, Leistungsumfang, Abläufen oder Prozessen begründet — vorbehaltlich der zwingenden gesetzlichen Haftung nach Abschnitt 16 und solange der vertragliche Kernzweck gewahrt bleibt — keine Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, Minderung, Rückerstattung, Preisnachlass, Aufwendungsersatz oder sonstige Kompensation. Einziges Rechtsmittel des mit der Anpassung nicht einverstandenen Kunden ist das vorstehende Sonderkündigungsrecht.
12. Laufzeit, Kündigung, Sperrung und Geld-zurück-Garantie
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit bzw. für die gewählte Mindestlaufzeit und ist zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums ordentlich kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach erstmaligem Vertragsbeginn gewähren wir eine Geld-zurück-Garantie auf die Grundgebühr; bereits angefallene Drittanbieterkosten sind hiervon ausgenommen.
ImmerRuf ist berechtigt, den Zugang bei erheblichen Vertragsverstößen, Zahlungsverzug, rechtswidriger Nutzung oder bei Gefahr für die Sicherheit oder Integrität des Dienstes ganz oder teilweise zu sperren oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
13. Verfügbarkeit, Wartung und keine Service-Level-Garantie
ImmerRuf bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit, Reaktionszeit, Gesprächsqualität oder ununterbrochene Erreichbarkeit, soweit nicht ausdrücklich ein gesondertes Service-Level vereinbart wurde. Wartungsarbeiten, Updates, Störungen, Kapazitätsgrenzen sowie Ausfälle von Telefonie-, Internet- und Drittanbieterdiensten können zu vorübergehenden Einschränkungen oder Ausfällen führen. Angaben zu Verfügbarkeit oder Antwortzeiten in Werbematerialien sind unverbindliche Zielwerte und keine Beschaffenheitsgarantie.
Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis und akzeptiert, dass es sich bei ImmerRuf um einen cloudbasierten Online-Dienst handelt, der vorübergehend, teilweise oder vollständig nicht verfügbar sein kann (Ausfall, Störung, Downtime). Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, für geschäftskritische Erreichbarkeit eine angemessene Ausfallvorsorge zu treffen (z. B. Rufweiterleitung an eine menschliche Stelle, Mailbox oder Ersatzrufnummer). Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung von ImmerRuf für Schäden, die aus einer vorübergehenden oder vollständigen Nichtverfügbarkeit des Dienstes entstehen — insbesondere für verpasste oder nicht entgegengenommene Anrufe, entgangene Aufträge, Kunden, Umsätze, Gewinne oder Geschäftschancen — ausgeschlossen; es gelten ausschließlich die Haftungsregelungen der Abschnitte 16 und 17.
ImmerRuf ist insbesondere berechtigt, den Dienst jederzeit für Wartungsarbeiten, Updates, Fehlerbehebungen, Sicherheitsmaßnahmen, Neuausspielungen (Deployments) sowie technische Weiterentwicklungen zu unterbrechen, einzuschränken oder vorübergehend einzustellen, auch ohne vorherige Ankündigung. ImmerRuf bemüht sich, planbare Wartungs- und Deployment-Fenster nach Möglichkeit in nachfrageschwache Zeiten zu legen und — soweit zumutbar — vorab zu informieren, schuldet dies jedoch nicht. Solche Unterbrechungen stellen keinen Mangel und keine Pflichtverletzung dar und begründen, soweit gesetzlich zulässig, keine Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, Minderung, Erstattung, Gutschrift oder sonstige Kompensation.
14. Bereitstellung „wie besehen“ – Gewährleistung
Der Dienst wird, soweit gesetzlich zulässig, „wie besehen“ und „wie verfügbar“ ohne ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung bereitgestellt. ImmerRuf übernimmt insbesondere keine Gewähr für eine bestimmte Eignung für die Zwecke des Kunden, für Fehlerfreiheit, Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität oder ununterbrochene Nutzbarkeit. Gesetzlich zwingende Gewährleistungsrechte und die nachstehenden Haftungsregelungen bleiben unberührt.
15. Haftungsausschluss im Einzelnen – konkrete Risiken
Der Kunde erkennt an, dass der Einsatz eines automatisierten KI-Telefonassistenten typische Risiken birgt. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt ImmerRuf keine Haftung für Schäden, die aus den nachfolgend beispielhaft genannten Vorgängen entstehen:
(a) nicht angenommene, abgebrochene, verspätet oder doppelt bearbeitete Anrufe; (b) das Missverstehen von Anrufern, Akzenten, Dialekten, Hintergrundgeräuschen oder unklaren Aussagen; (c) unrichtige, unvollständige, irreführende oder erfundene Auskünfte des Dienstes gegenüber Anrufern; (d) falsch genannte Preise, Verfügbarkeiten, Fristen oder Konditionen; (e) vom Dienst abgegebene Zusagen, Versprechen oder Erklärungen, die der Kunde nicht einhalten kann oder will.
(f) Termine, die zu falscher Zeit, an falschem Datum, mit falscher Dauer, doppelt, gar nicht oder im falschen Kalender gebucht werden; (g) nicht erfasste, falsch erfasste oder nicht weitergeleitete Kontakt- und Anliegensdaten; (h) Transkriptions- und Protokollfehler; (i) Anrufe, die an die falsche Stelle, Abteilung oder Person geleitet werden; (j) entgangene Aufträge, Kunden, Umsätze, Gewinne, Einsparungen oder Geschäftschancen.
(k) Rufschädigung, Image- oder Reputationsschäden, unzufriedene oder verärgerte Anrufer; (l) unangemessene, fehlerhafte oder als anstößig empfundene Antworten des Dienstes; (m) Offenlegung von Informationen gegenüber einem nicht berechtigten Anrufer infolge fehlerhafter Identifikation; (n) Betriebsunterbrechungen und Folgeschäden jeder Art.
(o) Ansprüche Dritter sowie Bußgelder, Abmahnungen oder Sanktionen, die daraus resultieren, wie der Kunde den Dienst einsetzt, konfiguriert oder bewirbt; (p) Schäden aus rechtswidriger, missbräuchlicher oder vertragswidriger Nutzung durch den Kunden oder durch Dritte über das Konto des Kunden.
Die in diesem Abschnitt genannten Ausschlüsse gelten nur im Rahmen und in den Grenzen der nachstehenden allgemeinen Haftungsbeschränkung (Abschnitt 16) und lassen die dort genannte zwingende gesetzliche Haftung unberührt.
16. Allgemeine Haftungsbeschränkung
ImmerRuf haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher (leichter) Fahrlässigkeit haftet ImmerRuf nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung von ImmerRuf – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Insbesondere haftet ImmerRuf nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Daten- oder Inhaltsverluste (vorbehaltlich angemessener Datensicherung durch den Kunden) sowie reine Vermögensschäden, soweit nicht zwingend gehaftet wird.
17. Haftungshöchstbetrag
Soweit die Haftung von ImmerRuf nicht nach den vorstehenden Bestimmungen zwingend unbeschränkt ist, ist sie der Höhe nach auf die typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt, höchstens jedoch auf die Summe der vom Kunden in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an ImmerRuf gezahlten Netto-Entgelte. Mehrere Schadensfälle innerhalb eines Vertragsjahres werden zusammengerechnet und teilen sich diese Höchstgrenze.
18. Drittanbieter und Telekommunikationsdienste
Der Dienst nutzt Leistungen Dritter, insbesondere Telefonie-, Netz-, Sprach-, Modell- und Kalenderanbieter. Für Verfügbarkeit, Qualität, Fehler, Sicherheit oder Datenverarbeitung solcher Drittanbieter übernimmt ImmerRuf keine Haftung. Etwaige separate Bedingungen der Drittanbieter können zusätzlich gelten. ImmerRuf schuldet keine Leistung, soweit ein Drittanbieter ausfällt, seine Bedingungen oder Preise ändert oder die Zusammenarbeit beendet.
19. Höhere Gewalt
ImmerRuf haftet nicht und gerät nicht in Verzug, soweit Leistungsstörungen auf Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs beruhen, insbesondere Netz-, Strom- oder Rechenzentrumsausfälle, Cyberangriffe, Ausfälle von Vorlieferanten, Pandemien, Naturereignisse, Arbeitskämpfe, behördliche oder gesetzliche Maßnahmen sowie sonstige Fälle höherer Gewalt. Die jeweiligen Leistungspflichten ruhen für die Dauer und im Umfang der Störung.
20. Freistellung und Schadloshaltung
Der Kunde stellt ImmerRuf von sämtlichen Ansprüchen Dritter – einschließlich Anrufern, Behörden und Aufsichtsstellen – frei, die aus der Nutzung des Dienstes durch den Kunden, aus den vom Kunden bereitgestellten Inhalten, aus einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung oder aus der Verletzung dieser AGB resultieren. Dies umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung sowie verhängte Bußgelder, soweit der Kunde die zugrunde liegende Pflichtverletzung zu vertreten hat.
21. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Personenbezogene Daten werden DSGVO-konform verarbeitet. ImmerRuf setzt für die Verarbeitung vorrangig Anbieter bzw. Verarbeitungsregionen innerhalb der EU/des EWR ein. Ein Teil der eingesetzten Dienstleister verarbeitet Daten jedoch in den Vereinigten Staaten oder kann von dort auf Daten zugreifen; dies betrifft derzeit insbesondere Sprachmodelle, die Telefonanbindung sowie Analyse- und Protokolldienste. Diese Übermittlungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage geeigneter Garantien im Sinne der Art. 44 ff. DSGVO (Angemessenheitsbeschluss EU-US Data Privacy Framework, im Übrigen EU-Standardvertragsklauseln nebst ergänzenden Schutzmaßnahmen). Die jeweils aktuelle Liste der eingesetzten Auftragsverarbeiter und ihrer Verarbeitungsorte ergibt sich aus der Datenschutzerklärung. Soweit ImmerRuf personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO; dieser geht den Regelungen dieser AGB im Konfliktfall vor. Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die von ihm veranlasste Verarbeitung. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
22. Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zu Vertragszwecken. ImmerRuf ist berechtigt, anonymisierte oder aggregierte Daten zur Verbesserung, Absicherung und Weiterentwicklung des Dienstes zu nutzen, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist und keine Rückschlüsse auf einzelne Anrufer oder den Kunden ermöglicht.
23. Änderungen dieser Bedingungen und der Leistungen
ImmerRuf ist berechtigt, diese AGB sowie den Leistungsumfang mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus triftigem Grund (z. B. geänderte Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung, technische Weiterentwicklung, Anpassung von Drittanbieterleistungen, Sicherheits- oder Compliance-Anforderungen) erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten in Textform und unter Angabe der neuen Versionsnummer und des Gültigkeitsdatums mitgeteilt. Bei einer den Kunden benachteiligenden Änderung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs (6) Wochen ab Zugang der Mitteilung oder nutzt er den Dienst nach Inkrafttreten weiter, gelten die Änderungen als angenommen; auf das Sonderkündigungsrecht, die Frist und diese Folge wird ImmerRuf in der Mitteilung gesondert und in hervorgehobener Form hinweisen.
Jede Fassung erhält eine eindeutige Versionsnummer und ein Gültigkeitsdatum. Bis zur wirksamen Einbeziehung einer neuen Fassung gilt für den jeweiligen Kunden unverändert die von ihm akzeptierte und von ImmerRuf archivierte Fassung fort. Frühere Fassungen werden von ImmerRuf aufbewahrt und dem Kunden auf Verlangen bereitgestellt. Eine rückwirkende Änderung bereits geschlossener Verträge findet nicht statt.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei dem Dienst um ein laufend weiterentwickeltes KI-Produkt handelt und sich Funktionen, Bedienoberflächen, Abläufe, Prozesse, eingesetzte Modelle, Stimmen und Drittanbieter jederzeit ändern können. Eine nach diesen AGB vorgenommene Änderung der Bedingungen, des Leistungsumfangs oder der Prozesse begründet — vorbehaltlich der zwingenden gesetzlichen Haftung nach Abschnitt 16 — keine Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, Minderung, Erstattung oder sonstige Kompensation und stellt keinen Mangel dar, solange der vertragliche Kernzweck gewahrt bleibt. Das Recht zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung bleibt das einzige Rechtsmittel des nicht einverstandenen Kunden.
24. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Kunde darf Rechte aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ImmerRuf abtreten. Gegen Forderungen von ImmerRuf kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. ImmerRuf ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer und Drittanbieter einzusetzen.
25. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
26. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Streitbeilegung
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von ImmerRuf. ImmerRuf ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
27. Kontakt
Fragen zu diesen Bedingungen richten Sie bitte an hallo@immerruf.de. Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB; Übersetzungen dienen ausschließlich der Verständlichkeit.